Compliance · 8 Minuten · Stand August 2026

Fachlich verantwortet von den Berufsträgern der Ratisbona Steuerberatung, Regensburg

ECI, FDAP und „US Trade or Business“ – wann eine LLC wirklich US-Steuern zahlt

Die verbreitete Aussage „eine LLC zahlt keine Steuern in den USA“ ist ungenau. Entscheidend ist, ob Einkünfte einem US-Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind – und das hängt an Tätigkeit und Präsenz, nicht am Sitz der Gesellschaft.

ECI

Effectively Connected Income – Nettobesteuerung

FDAP

passive US-Quelleneinkünfte, i. d. R. 30 % Quellensteuer

DBA

Deutschland–USA, reduziert Quellensteuern erheblich

Ruhende LLC

keine Einkünfte, aber volle Meldepflicht

Der Ausgangspunkt: US Trade or Business

Eine ausländische Person wird in den USA erst dann mit Nettoeinkünften steuerpflichtig, wenn sie dort einen Geschäftsbetrieb unterhält (US Trade or Business) und Einkünfte diesem Betrieb effektiv zuzuordnen sind. Indizien sind eigene Räume, Personal in den USA, Lagerbestände, dort ausgeübte Tätigkeit oder abhängige Vertreter mit Abschlussvollmacht.

Reine Dienstleistungen, die vollständig aus Deutschland erbracht werden, begründen für sich genommen regelmäßig keinen US-Geschäftsbetrieb – auch wenn der Kunde in den USA sitzt. Diese Abgrenzung ist einzelfallabhängig und der wichtigste Prüfpunkt vor jeder Aktivierung.

FDAP: die andere Kategorie

Passive Einkünfte aus US-Quellen – Zinsen, Dividenden, Lizenzgebühren, Mieten – unterliegen grundsätzlich einem Quellensteuerabzug von 30 %. Das DBA Deutschland–USA reduziert diese Sätze bei ordnungsgemäß vorgelegter Dokumentation (W-8BEN bzw. W-8BEN-E) deutlich, teilweise auf null.

  • W-8BEN: natürliche Person als wirtschaftlich Berechtigter
  • W-8BEN-E: Gesellschaft als Empfängerin
  • ohne gültiges Formular zieht der Zahlende den vollen Satz ab
  • Formulare laufen ab und müssen erneuert werden

Was das für eine ruhende Backup-LLC bedeutet

Ohne Einkünfte gibt es nichts zu besteuern – aber sehr wohl etwas zu melden. Form 5472 mit Pro-forma 1120 ist auch bei null Umsatz abzugeben, sobald meldepflichtige Transaktionen mit dem Gesellschafter vorliegen, und selbst Kapitaleinlagen zählen dazu. Das Bußgeld für eine versäumte Meldung beträgt 25.000 USD je Jahr und Gesellschaft.

Deshalb trennen wir in der Akte strikt zwischen „keine Steuer“ und „keine Pflicht“. Das eine folgt nicht aus dem anderen.

Häufige Fragen

Ich habe US-Kunden – bin ich damit US-steuerpflichtig?

Nicht automatisch. Entscheidend ist, wo die Leistung erbracht wird und ob ein US-Geschäftsbetrieb vorliegt. Kunden in den USA allein begründen ihn regelmäßig nicht.

Was passiert bei Verkäufen über Amazon FBA?

Lagerbestände in US-Lagern gelten häufig als Indiz für einen US-Geschäftsbetrieb und lösen zusätzlich Sales-Tax-Themen aus. Das ist kein Standardfall unseres Pakets.

Nächster Schritt

Das Aufnahmeformular dauert rund zehn Minuten. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns mit einer klaren Einschätzung – unverbindlich.

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