Compliance · 7 Minuten · Stand August 2026

Fachlich verantwortet von den Berufsträgern der Ratisbona Steuerberatung, Regensburg

Sales Tax und Nexus – das am häufigsten unterschätzte US-Thema

Die US-Umsatzsteuer ist keine Bundessteuer, sondern eine Angelegenheit von über 10.000 lokalen Jurisdiktionen. Wer physisch oder wirtschaftlich in einem Staat präsent wird, wird dort registrierungspflichtig – unabhängig davon, wo die LLC gegründet wurde.

Ebene

Bundesstaaten und Kommunen, keine Bundessteuer

Auslöser

physischer oder wirtschaftlicher Nexus

Schwelle

häufig 100.000 USD Umsatz je Staat

Gründungsstaat

irrelevant für die Nexus-Frage

Physischer und wirtschaftlicher Nexus

Physischer Nexus entsteht durch Präsenz: Büro, Personal, Lager, teilweise schon Messeteilnahmen. Wirtschaftlicher Nexus entsteht durch Umsatz – seit der Entscheidung South Dakota v. Wayfair genügt in vielen Staaten das Überschreiten einer Umsatz- oder Transaktionsschwelle, ohne jede physische Präsenz.

Die Schwellen unterscheiden sich je Staat, häufig liegen sie bei 100.000 USD Umsatz oder 200 Transaktionen pro Jahr.

Was steuerbar ist – und was oft nicht

  • physische Waren: in der Regel steuerbar
  • digitale Produkte und SaaS: je nach Staat steuerbar oder nicht
  • reine Dienstleistungen: in vielen Staaten nicht steuerbar, in einigen doch
  • Marktplatzverkäufe: der Marktplatz führt häufig selbst ab (Marketplace Facilitator)

Warum Wyoming daran nichts ändert

Der Gründungsstaat bestimmt das Gesellschaftsrecht, nicht die Umsatzsteuerpflicht. Eine Wyoming-LLC, die nach Kalifornien liefert, hat ein kalifornisches Sales-Tax-Thema. Die verbreitete Aussage „Wyoming hat keine Sales Tax, also fällt keine an“ ist deshalb falsch.

Sales-Tax-Registrierungen und -Erklärungen sind in unseren Standardpaketen nicht enthalten. Wenn Ihr Vorhaben dorthin geht, sagen wir das vor der Gründung – nicht danach.

Häufige Fragen

Muss eine ruhende LLC Sales Tax anmelden?

Nein. Ohne Verkäufe entsteht kein Nexus und keine Registrierungspflicht.

Gilt das auch für digitale Dienstleistungen an Privatkunden?

Je nach Staat ja. Die Behandlung digitaler Leistungen ist uneinheitlich und muss vor dem Markteintritt geprüft werden.

Nächster Schritt

Das Aufnahmeformular dauert rund zehn Minuten. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns mit einer klaren Einschätzung – unverbindlich.

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