Teuerster Fehler
Form 5472 nicht eingereicht – 25.000 USD
Häufigster Fehler
Nulljahre für nicht meldepflichtig gehalten
Unterschätzt
Meldung nach § 138 AO in Deutschland
Vermeidbar
alle sieben
1. Annahme, eine ruhende LLC habe keine Pflichten
Form 5472 ist auch dann einzureichen, wenn im Jahr nichts passiert ist – die Kapitaleinlage bei Gründung ist bereits eine reportable transaction. Ein Nulljahr ist kein pflichtfreies Jahr.
2. Vermischung von privaten und LLC-Mitteln
Jede Zahlung zwischen Ihnen und der LLC ist eine meldepflichtige Transaktion und muss dokumentiert werden. Wer das Konto privat mitbenutzt, gefährdet außerdem die Haftungstrennung.
3. Registered Agent nicht verlängert
Fällt der Agent weg, verliert die LLC den good standing und amtliche Post erreicht Sie nicht mehr. Die Wiederherstellung ist deutlich teurer als die Verlängerung.
4. Werbeversprechen „steuerfrei“ geglaubt
Eine US-LLC ist für in Deutschland Ansässige keine Steuersparkonstruktion. Einkünfte bleiben in Deutschland steuerlich relevant; die LLC wird aus deutscher Sicht je nach Ausgestaltung eingeordnet.
5. Meldung nach § 138 AO vergessen
Die Anzeige der Auslandsbeteiligung ist Pflicht und wird regelmäßig übersehen, weil sie nicht zur US-Seite gehört.
6. Adressen und Namen inkonsistent
Abweichungen zwischen Articles, EIN-Bestätigung und Bankunterlagen führen zu Rückfragen bei jedem einzelnen Schritt. Ein einmal sauber gesetzter Datensatz erspart dauerhaft Aufwand.
7. Kein Ansprechpartner in Deutschland
Gründungsdienstleister ohne deutsche Berufsträger können die deutsche Seite nicht beurteilen. Genau dort entstehen die Fragen, die später relevant werden.
Unsere Prozesse sind so gebaut, dass diese sieben Punkte systematisch überwacht werden.
Nächster Schritt
Das Aufnahmeformular dauert rund zehn Minuten. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns mit einer klaren Einschätzung – unverbindlich.