Deutschland · 5 Minuten · Stand August 2026

Fachlich verantwortet von den Berufsträgern der Ratisbona Steuerberatung, Regensburg

§ 138 AO: Beteiligung an einer US-LLC dem Finanzamt melden

Wer eine ausländische Gesellschaft gründet oder mehr als 10 Prozent daran hält, muss das dem deutschen Finanzamt anzeigen. Die Meldung ist unkompliziert – wenn man sie kennt und fristgerecht abgibt.

Rechtsgrundlage

§ 138 Abs. 2 AO

Auslöser

Gründung oder Erwerb einer Auslandsbeteiligung

Frist

spätestens 14 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums (z. B. 2025 → 28.02.2027)

Form

elektronisch über das ELSTER-Formular BZSt 2

Wer melden muss

Unbeschränkt Steuerpflichtige müssen die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland anzeigen. Gleiches gilt für den Erwerb einer Beteiligung an einer ausländischen Personen- oder Kapitalgesellschaft, wenn die Beteiligung mindestens 10 Prozent beträgt oder die Anschaffungskosten 150.000 Euro übersteigen.

Bei einer Single-Member LLC ist die Sache eindeutig: Sie halten 100 Prozent. Die Meldepflicht greift damit in jedem Fall.

Was gemeldet wird

  • Firma, Rechtsform und Anschrift der LLC
  • Bundesstaat und Datum der Gründung
  • Art und Höhe der Beteiligung (hier: 100 Prozent)
  • Tätigkeit der Gesellschaft – bei einer Backup-Struktur regelmäßig „vermögensverwaltend/ruhend“
  • Angaben zur meldenden Person inklusive Steuer-Identifikationsnummer

Was passiert, wenn nicht gemeldet wird

Die unterlassene Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wichtiger als das Bußgeld ist in der Praxis aber der Eindruck: Eine nicht gemeldete Auslandsbeteiligung, die später auffällt, führt zu Rückfragen, die sich vollständig vermeiden lassen.

Im Compliance-Paket Premium bereiten wir die Meldung nach § 138 AO jedes Jahr vollständig vor.

Häufige Fragen

Bis wann muss die Meldung erfolgen?

Nach § 138 Abs. 5 Satz 1 AO spätestens 14 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums. Für das Kalenderjahr 2025 bedeutet das: bis 28. Februar 2027. Die Abgabe kann zusammen mit der Einkommensteuererklärung erfolgen.

Muss ich auch melden, wenn die LLC gar nichts tut?

Ja. Die Meldepflicht knüpft an die Beteiligung an, nicht an eine Tätigkeit. Eine ruhende LLC wird genauso angezeigt wie eine aktive.

Ersetzt die Meldung eine Steuererklärung der LLC in Deutschland?

Nein. Die Anzeige ist eine reine Mitteilung. Ob und wie Einkünfte in Deutschland zu erfassen sind, hängt vom Einzelfall ab und wird gesondert beurteilt.

Nächster Schritt

Das Aufnahmeformular dauert rund zehn Minuten. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns mit einer klaren Einschätzung – unverbindlich.

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