Formular
IRS Form 5472 + Pro-forma Form 1120
Gesetzliche Frist
15. April des Folgejahres
Unsere interne Frist
15. Februar – zwei Monate Vorlauf
Verlängerung
möglich über Form 7004
Sanktion bei Versäumnis
Strafzahlung ab 25.000 USD je Formular
Wen die Pflicht trifft
Betroffen sind sogenannte foreign-owned U.S. Disregarded Entities: LLCs mit einem einzigen Gesellschafter, der nicht in den USA ansässig ist. Diese Gesellschaften gelten steuerlich als transparent, sind aber gegenüber dem IRS gesondert meldepflichtig.
Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die LLC Einnahmen erzielt hat. Auch eine vollständig ruhende Gesellschaft muss melden – dieser Punkt wird in der Praxis am häufigsten übersehen.
Was gemeldet wird
- Part I: Angaben zur meldenden Gesellschaft (Name, EIN, Adresse, Bundesstaat, Geschäftszweck)
- Part II: Angaben zum ausländischen Gesellschafter mit mindestens 25 % Beteiligung
- Part III: Angaben zur nahestehenden Person, mit der Transaktionen stattfanden
- Part IV / V: sämtliche reportable transactions zwischen Gesellschafter und LLC
- Pro-forma 1120: Deckblatt mit dem Vermerk „Foreign-owned U.S. DE“
Was als meldepflichtige Transaktion gilt
Der Begriff ist weit gefasst. Gemeldet werden nicht nur klassische Zahlungen für Leistungen, sondern insbesondere auch Einlagen und Entnahmen des Gesellschafters – also genau die Vorgänge, die bei einer Backup- oder Holdingstruktur typischerweise auftreten.
- Kapitaleinlagen (contributions) in die LLC
- Entnahmen und Ausschüttungen (distributions)
- Darlehen zwischen Gesellschafter und LLC sowie Zinsen darauf
- Übertragung von Vermögenswerten, Miete, Lizenz- oder Dienstleistungsentgelte
Deshalb erfassen wir Kapitalbewegungen im US-LLC Desk laufend – nicht erst zum Jahresende.
So arbeiten wir die Pflicht ab
Alle für Form 5472 erforderlichen Angaben werden bereits bei der Aufnahme des Mandats strukturiert erfasst und in der digitalen Akte gepflegt. Zum Jahreswechsel erzeugt unser System daraus automatisch einen vorbefüllten Formularsatz, der von der Kanzlei geprüft, freigegeben und anschließend eingereicht wird.
Sie erhalten von uns eine kurze Bestätigung in verständlicher Sprache – und müssen sich um Fristen nicht kümmern.
Im Jahrespaket enthalten – kein Aufpreis
Form 5472 und das Pro-forma 1120 sind bei uns kein kostenpflichtiges Zusatzmodul, sondern fester Bestandteil beider Jahrespakete. Enthalten sind außerdem die Fristenüberwachung, der Annual Report des Bundesstaates und die Koordination der Registered-Agent-Verlängerung.
Jede Frist setzen wir intern zwei Monate vor dem gesetzlichen Termin an. So bleibt Zeit für Rückfragen, fehlende Belege oder eine Verzögerung bei der Post – ohne dass der gesetzliche Termin je in Gefahr gerät.
Die Mitteilung an Ihr deutsches Finanzamt nach § 138 Abs. 2 AO ist im Premium-Jahrespaket enthalten.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn die Frist versäumt wird?
Der IRS setzt für ein nicht oder verspätet eingereichtes Form 5472 eine Strafzahlung von derzeit 25.000 USD je Formular und Jahr an, die sich bei fortdauerndem Versäumnis erhöhen kann. Fristenüberwachung ist deshalb Kernbestandteil unseres Compliance-Pakets.
Muss ich auch melden, wenn die LLC ruht?
Ja. Sobald die LLC existiert und ausländisch gehalten wird, besteht die Meldepflicht – unabhängig von Umsätzen. Lediglich der Inhalt der Meldung fällt dann sehr schlank aus.
Zahle ich durch Form 5472 US-Steuern?
Nein. Form 5472 ist eine reine Informationsmeldung. Eine US-Steuerpflicht entsteht dadurch nicht; sie richtet sich nach der tatsächlichen Tätigkeit und den einschlägigen Abkommen.
Nächster Schritt
Das Aufnahmeformular dauert rund zehn Minuten. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns mit einer klaren Einschätzung – unverbindlich.