Zivilrechtliche Anerkennung
ja (Art. XXV Freundschaftsvertrag DE–USA)
Steuerliche Einordnung
Typenvergleich (BMF 19.03.2004)
Meldepflicht
§ 138 Abs. 2 AO
Frist
14 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums
Zivilrechtliche Anerkennung
Eine nach US-Recht wirksam gegründete LLC wird in Deutschland als rechtsfähige Gesellschaft anerkannt. Sie kann Verträge schließen, Konten führen und Vermögen halten.
Der Typenvergleich
Die Finanzverwaltung prüft anhand des Operating Agreements, ob die LLC eher einer GmbH oder einer Personengesellschaft entspricht. Kriterien sind unter anderem Geschäftsführung, Haftung, Übertragbarkeit der Anteile, Gewinnverteilung und Lebensdauer.
- Einordnung als Kapitalgesellschaft: Gewinne werden erst bei Ausschüttung beim Gesellschafter besteuert; Hinzurechnungsbesteuerung ist zu prüfen.
- Einordnung als Personengesellschaft: Gewinne werden dem Gesellschafter unmittelbar zugerechnet.
Pflichten gegenüber dem Finanzamt
Die Gründung oder der Erwerb einer Beteiligung an einer US-LLC ist nach § 138 Abs. 2 AO zu melden. Wir melden spätestens zwei Monate vor Ablauf der gesetzlichen Frist.
Häufige Fragen
Muss ich meine US-LLC dem Finanzamt melden?
Ja. Gründung und Beteiligungserwerb sind nach § 138 Abs. 2 AO meldepflichtig, spätestens 14 Monate nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres.
Ist die LLC in Deutschland eine Kapitalgesellschaft?
Das hängt vom Typenvergleich ab. Ein passend gestaltetes Operating Agreement schafft hier Klarheit.
Nächster Schritt
Das Aufnahmeformular dauert rund zehn Minuten. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns mit einer klaren Einschätzung – unverbindlich.