Grundlage
BMF-Schreiben vom 19.03.2004
Maßgeblich
Operating Agreement
US-Wahl (Check-the-Box)
für Deutschland nicht bindend
Prüfung
je Gesellschaft, im Einzelfall
Warum es einen Typenvergleich gibt
Das deutsche Steuerrecht kennt keine LLC. Das Finanzamt vergleicht deshalb die konkrete Gesellschaft mit deutschen Rechtsformen und ordnet sie entweder als Kapitalgesellschaft (vergleichbar der GmbH) oder als Personengesellschaft beziehungsweise transparentes Gebilde ein.
Die Einordnung in den USA – etwa als Disregarded Entity – spielt dafür keine Rolle. Eine LLC kann in den USA transparent und in Deutschland intransparent sein.
Die Kriterien des BMF-Schreibens
- Zentralisierte Geschäftsführung und Vertretung (Manager-managed spricht eher für Kapitalgesellschaft)
- Beschränkte Haftung aller Gesellschafter
- Freie Übertragbarkeit der Anteile
- Gewinnzuteilung erst durch Gesellschafterbeschluss
- Kapitalaufbringung und Kapitaleinlage
- Unbegrenzte Lebensdauer der Gesellschaft
- Gewinnverteilung nach Kapitalanteilen
- Formale Gründungsvoraussetzungen
Maßgeblich sind die ersten fünf Kriterien; die übrigen drei werden nur ergänzend herangezogen. Sprechen mindestens drei der fünf Hauptkriterien für eine Kapitalgesellschaft, wird die LLC als Kapitalgesellschaft eingestuft.
Folgen der Einstufung
Als Kapitalgesellschaft werden Gewinne in Deutschland grundsätzlich erst bei Ausschüttung beim Gesellschafter erfasst – vorbehaltlich Hinzurechnungsbesteuerung und Ort der Geschäftsleitung. Als transparentes Gebilde werden die Gewinne dem Gesellschafter laufend zugerechnet.
Das Operating Agreement ist damit ein steuerliches Gestaltungsdokument. Wir formulieren es so, dass das gewünschte Ergebnis nachvollziehbar belegt ist.
Häufige Fragen
Ist meine Single-Member LLC in Deutschland automatisch transparent?
Nein. Die US-Einordnung als Disregarded Entity bindet das deutsche Finanzamt nicht. Entscheidend ist der Typenvergleich anhand des Operating Agreements.
Kann ich die Einstufung beeinflussen?
Ja, über die Gestaltung des Operating Agreements – etwa Geschäftsführung, Gewinnverwendung und Übertragbarkeit der Anteile. Das sollte vor der Gründung geklärt werden.
Nächster Schritt
Das Aufnahmeformular dauert rund zehn Minuten. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns mit einer klaren Einschätzung – unverbindlich.