Ansässigkeit
Wohnsitz in Deutschland = unbeschränkte Steuerpflicht
Einordnung
Rechtstypenvergleich nach dem LLC-Erlass
Risiko
Geschäftsleitungsbetriebsstätte am Wohnsitz
Meldung
§ 138 Abs. 2 AO, Frist 14 Monate nach Ende des Besteuerungszeitraums
Erstens: Wie wird die LLC eingeordnet?
Deutschland vergleicht die konkrete Ausgestaltung der LLC mit deutschen Rechtsformen. Wird sie als Kapitalgesellschaft eingeordnet, werden Ausschüttungen beim Gesellschafter als Kapitaleinkünfte erfasst. Wird sie als Personengesellschaft eingeordnet, werden die Ergebnisse anteilig unmittelbar zugerechnet – unabhängig davon, ob etwas ausgeschüttet wurde.
Die Entscheidung fällt anhand von Kriterien wie Geschäftsführung, Haftung, Anteilsübertragung, Gewinnverteilung und Kapitalaufbringung. Das Operating Agreement ist damit ein steuerlich relevantes Dokument.
Zweitens: Wo sitzt die Geschäftsleitung?
Wird eine LLC faktisch vom Küchentisch in Deutschland geleitet, kann dort eine Geschäftsleitungsbetriebsstätte entstehen. Folge: Deutschland beansprucht das Besteuerungsrecht für die Gewinne, teilweise entsteht zusätzlich Gewerbesteuerpflicht. Das ist der häufigste ungeplante Effekt bei aktiv genutzten LLCs.
- wesentliche Entscheidungen dokumentiert dort treffen, wo die Struktur es vorsieht
- Verträge, Konten und Korrespondenz konsistent halten
- bei ruhender LLC: bewusst keine operative Leitungstätigkeit entfalten
Drittens: Was sagt das DBA?
Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–USA verteilt Besteuerungsrechte und begrenzt Quellensteuern. Es verhindert doppelte Besteuerung, es schafft aber keine Steuerfreiheit. Bei transparenter Behandlung kann es zu Qualifikationskonflikten kommen, wenn beide Staaten die Gesellschaft unterschiedlich einordnen.
Anrechnung ausländischer Steuern setzt Nachweise voraus. Wir sammeln die US-Belege deshalb laufend in der Akte, nicht erst zur Erklärung.
Und die Meldepflicht
Der Erwerb einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft ist nach § 138 Abs. 2 AO mitzuteilen. Die Frist läuft bis zur Abgabe der Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum, spätestens 14 Monate nach dessen Ablauf. Für das Jahr 2025 bedeutet das: gesetzlich Ende Februar 2027 – intern setzen wir zwei Monate Puffer und damit den 31.12.2026 an.
Häufige Fragen
Muss ich die LLC in meiner deutschen Steuererklärung angeben?
Ja. Je nach Einordnung als Beteiligung oder als anteilige Einkünfte – zusätzlich zur separaten Mitteilung nach § 138 AO.
Spare ich mit einer LLC deutsche Steuern?
Nein. Bei Wohnsitz in Deutschland bleibt das Welteinkommen steuerpflichtig. Wer etwas anderes verspricht, beschreibt kein zulässiges Modell.
Nächster Schritt
Das Aufnahmeformular dauert rund zehn Minuten. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns mit einer klaren Einschätzung – unverbindlich.