Deutschland · 6 Minuten · Stand September 2026

Fachlich verantwortet von den Berufsträgern der Ratisbona Steuerberatung, Regensburg

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–USA und die LLC

Das DBA Deutschland–USA regelt, welcher Staat Einkünfte besteuern darf. Für transparente LLCs enthält es eine Sonderregel, die in der Praxis oft übersehen wird.

Abkommen

DBA DE–USA 1989, Protokoll 2006

Sonderregel

Art. 1 Abs. 7 (transparente Gesellschaften)

Ohne US-Betriebsstätte

Besteuerung grundsätzlich in Deutschland

Nachweis

Form 5472 / 1120 in den USA

Grundprinzip

Unternehmensgewinne werden grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat besteuert, es sei denn, es besteht eine Betriebsstätte im anderen Staat. Ein Registered Agent begründet keine US-Betriebsstätte.

Transparente LLC

Wird die LLC in den USA als transparent behandelt, gewährt das Abkommen Vorteile nur insoweit, als die Einkünfte im Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters als dessen Einkünfte behandelt werden. Das Zusammenspiel mit dem deutschen Typenvergleich muss im Einzelfall geprüft werden.

Häufige Fragen

Zahle ich mit einer LLC in den USA Steuern?

Ohne US-Betriebsstätte und ohne US-Einkünfte in der Regel nicht. Die Erklärungspflicht über Form 5472 besteht trotzdem.

Nächster Schritt

Das Aufnahmeformular dauert rund zehn Minuten. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns mit einer klaren Einschätzung – unverbindlich.

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