Immer nötig
EIN und Nachweis (CP 575 oder 147C)
Meist nötig
US-Bankkonto auf den Namen der LLC
Steuerformular
W-8BEN-E für ausländisch beherrschte LLC
Hauptrisiko
Kontosperre wegen unstimmiger Angaben
Was geprüft wird
- Existenz und Good Standing der LLC (Articles, ggf. Certificate of Good Standing)
- EIN mit IRS-Nachweis
- Identität des wirtschaftlich Berechtigten (Ausweis, Adressnachweis)
- plausibles Geschäftsmodell und passender Branchencode
- Auszahlungskonto auf den Namen der LLC – nicht auf eine Privatperson
Die typischen Ablehnungsgründe
Fast alle Sperren gehen auf Widersprüche zurück: Der Kontoinhaber weicht vom Antragsteller ab, die angegebene Tätigkeit passt nicht zu den ersten Transaktionen, oder die Adresse ist erkennbar eine reine Weiterleitungsadresse. Zahlungsdienstleister behandeln solche Abweichungen als Risikosignal und frieren zuerst ein, bevor sie fragen.
Deshalb hinterlegen wir Tätigkeit und Branchencode einmal in der Akte und verwenden überall dieselbe Formulierung – bei Northwest, beim IRS, bei der Bank und beim Zahlungsdienstleister.
Steuerliche Nebenwirkungen
Bei ausländisch beherrschten LLCs verlangen Plattformen regelmäßig ein W-8BEN-E. Wird stattdessen ein W-9 eingereicht, behandelt die Plattform die LLC als US-Person und stellt gegebenenfalls ein Formular 1099 aus – mit entsprechenden Rückfragen. Die Formularwahl ist keine Formalie, sondern eine Statuserklärung.
Häufige Fragen
Reicht ein Fintech-Konto als Auszahlungskonto?
Häufig ja, sofern es auf den Namen der LLC läuft und US-Bankdaten (Routing/Account) bereitstellt. Privatkonten werden abgelehnt.
Kann ich Stripe schon vor der EIN beantragen?
Nein, sinnvollerweise nicht. Ohne EIN scheitert die Verifizierung und ein abgelehnter Antrag erschwert den zweiten Versuch.
Nächster Schritt
Das Aufnahmeformular dauert rund zehn Minuten. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns mit einer klaren Einschätzung – unverbindlich.