Compliance · 7 Minuten · Stand August 2026

Fachlich verantwortet von den Berufsträgern der Ratisbona Steuerberatung, Regensburg

Disregarded Entity, Partnership, C-Corp, S-Corp – die vier Klassifikationen

Die LLC ist eine Rechtsform, keine Steuerform. Wie sie besteuert wird, entscheidet die Klassifikation nach den Check-the-Box-Regeln – und für deutsche Gesellschafter ist nur ein Teil davon überhaupt praktikabel.

Rechtsgrundlage

Check-the-Box-Regeln, Form 8832

Standard bei 1 Member

Disregarded Entity

Standard ab 2 Membern

Partnership

S-Corp

für Nicht-US-Personen nicht zulässig

Die vier Optionen im Überblick

  • Disregarded Entity: steuerlich unsichtbar, Zurechnung beim einzigen Member
  • Partnership: eigene Erklärung (1065), Zurechnung über K-1
  • C-Corporation: eigenständiges Steuersubjekt, 21 % Bundeskörperschaftsteuer, Quellensteuer auf Ausschüttungen
  • S-Corporation: nur für in den USA ansässige natürliche Personen – für deutsche Gesellschafter ausgeschlossen

Wann die C-Corp-Wahl überhaupt sinnvoll ist

Die Wahl zur C-Corporation über Form 8832 macht die LLC zum eigenen Steuersubjekt. Das kann bei US-Investorenbeteiligung, bei Thesaurierung von Gewinnen in den USA oder bei bestimmten Beteiligungsstrukturen gewünscht sein. Es bedeutet aber auch: US-Körperschaftsteuer, Quellensteuer auf Dividenden (nach DBA regelmäßig reduziert) und eine deutlich aufwendigere Erklärungspflicht.

Für eine ruhende Backup-Struktur ist das der falsche Weg. Wir bleiben dort bewusst beim Standard.

Eine einmal getroffene Klassifikationswahl bindet in der Regel 60 Monate. Sie ist keine Entscheidung, die man testweise trifft.

Was die Klassifikation für Deutschland bedeutet

Die US-Klassifikation ist für die deutsche Einordnung nicht bindend. Deutschland führt einen eigenen Rechtstypenvergleich durch. Es kann also vorkommen, dass die USA transparent besteuern und Deutschland die Gesellschaft als Kapitalgesellschaft ansieht – oder umgekehrt. Solche Qualifikationskonflikte sind der Hauptgrund, warum wir jede Struktur dokumentieren, statt sie nur zu gründen.

Häufige Fragen

Muss ich Form 8832 einreichen?

Nein, wenn Sie beim Standard bleiben. Die Einreichung ist nur nötig, wenn Sie aktiv eine abweichende Klassifikation (in der Regel C-Corp) wählen.

Kann ich als Deutscher die S-Corp wählen?

Nein. Die S-Corporation ist Personen vorbehalten, die in den USA ansässig sind. Angebote, die etwas anderes behaupten, sind falsch.

Nächster Schritt

Das Aufnahmeformular dauert rund zehn Minuten. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns mit einer klaren Einschätzung – unverbindlich.

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