Aufbau
Holding-LLC hält 100 % der Tochter-LLC
EIN
jede Gesellschaft braucht eine eigene EIN
Form 5472
je Gesellschaft separat, inkl. Related-Party-Angaben
§ 138 AO
auch die mittelbare Beteiligung ist meldepflichtig
Wann eine Holding sinnvoll ist
Eine Holding-Struktur trennt Vermögen von Aktivität: Die Muttergesellschaft hält Beteiligungen, Marken oder Rücklagen, die Tochtergesellschaft führt das operative Geschäft oder ein einzelnes Projekt. Kommt später ein weiteres Projekt hinzu, wird einfach eine zweite Tochter gegründet – die Mutterebene bleibt unverändert.
Der praktische Vorteil liegt in der Trennung von Risiken und in einer sauberen Exit-Vorbereitung: Verkauft wird die Tochter, die Holding bleibt bestehen.
Die Gründung unterscheidet sich nur in einem Punkt
Der Bestellvorgang beim Registered Agent ist identisch – Business Formation zum Grundpreis plus die staatliche Gebühr. Der einzige Unterschied: Als Member der Tochter wird nicht die natürliche Person eingetragen, sondern die Holding-LLC mit ihrem vollständigen Namen und Bundesstaat.
- Member der Tochter = Holding-LLC (nicht die Privatperson)
- Zeichnungsberechtigung ergibt sich aus dem Operating Agreement der Holding
- Beteiligungsverhältnis schriftlich dokumentieren (in der Regel 100 %)
- Registered-Agent-Adresse kann für beide Gesellschaften genutzt werden
Die Mitglieder-Angaben werden im Bestellprozess nicht automatisch übernommen – sie müssen am Ende gesondert erfasst werden.
Was sich bei den Pflichten verdoppelt
- Eigene EIN je Gesellschaft – im SS-4 der Tochter steht die Holding als Member
- Eigener Annual Report und eigene Registered-Agent-Verlängerung je Gesellschaft
- Eigene Form 5472 samt Pro-forma 1120 je Gesellschaft
- Zahlungen zwischen Holding und Tochter sind Related-Party-Transaktionen und in Form 5472 anzugeben – auch reine Kapitalzuschüsse
Deutsche Meldepflichten
§ 138 Abs. 2 AO erfasst unmittelbare und mittelbare Beteiligungen. Wer über eine Holding-LLC an einer Tochter-LLC beteiligt ist, meldet daher beide Beteiligungen. Die Meldung erfolgt zusammen mit der Steuererklärung des Jahres, in dem der Vorgang eingetreten ist – spätestens 14 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums.
Im Desk ist für jede Tochtergesellschaft eine eigene Akte mit eigener Fristenüberwachung hinterlegt; die Verknüpfung zur Mutter bleibt sichtbar.
Kostenbild pro Jahr und Gesellschaft
- Gründung: Servicegebühr plus staatliche Gebühr (Wyoming derzeit 100 $-Bereich)
- Ab Jahr 2: Registered Agent und Annual Report je Gesellschaft
- Buchhaltung und Form 5472 je Gesellschaft – auch bei Inaktivität
Eine Holding lohnt sich, wenn die Trennung einen konkreten Zweck hat. Für eine reine Backup-Struktur genügt eine einzelne LLC.
Häufige Fragen
Braucht die Tochter-LLC ein eigenes Bankkonto?
Ja. Ohne getrennte Konten verwischt die Trennung zwischen den Gesellschaften, und die Zuordnung der Transaktionen für Form 5472 wird fehleranfällig.
Kann die Holding die Kosten der Tochter übernehmen?
Ja, das ist üblich. Diese Zahlungen sind aber Related-Party-Transaktionen und müssen in Form 5472 beider Gesellschaften erfasst werden.
Muss die Holding in demselben Bundesstaat sitzen?
Nein. In der Praxis ist derselbe Bundesstaat aber einfacher, weil Fristen, Gebühren und Registered Agent identisch bleiben.
Nächster Schritt
Das Aufnahmeformular dauert rund zehn Minuten. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns mit einer klaren Einschätzung – unverbindlich.