Grundlagen · 7 Minuten · Stand August 2026

Fachlich verantwortet von den Berufsträgern der Ratisbona Steuerberatung, Regensburg

Diskretion gegenüber Dritten – volle Transparenz gegenüber Behörden

Eine US-LLC schützt Ihre Privatanschrift und Ihre Vermögenslage vor neugierigen Dritten. Gegenüber Finanzamt, IRS und Bank bleibt sie vollständig offen. Diese Linie ist der Kern unseres Mandats – und wir weichen davon nicht ab.

Öffentlich sichtbar

Firmierung, Bundesstaat, Registered Agent

Nicht öffentlich

Member, Beteiligung, Vermögen (z. B. Wyoming)

Behörden sehen alles

§ 138 AO, Form 5472, Bank-KYC

Nicht möglich

Verschweigen von Einkünften oder Vermögen

Was die Struktur tatsächlich leistet

In Bundesstaaten wie Wyoming veröffentlicht das Register weder die Gesellschafter noch die Beteiligungsquoten. Nach außen sichtbar sind die Firmierung, der Bundesstaat, das Gründungsdatum und der Registered Agent. Wer aus reiner Neugier – oder mit wirtschaftlichem Eigeninteresse – recherchiert, findet keinen Namen und keine Privatanschrift.

Das ist kein Selbstzweck. Es verhindert, dass Geschäftspartner, Wettbewerber, Prozessgegner oder Datenhändler aus einem öffentlichen Register ableiten können, welche Werte wo gehalten werden. Genau das ist in Deutschland bei Handelsregister und Transparenzregister anders.

  • Registered-Agent-Adresse ersetzt in aller Regel die Privatanschrift
  • Keine Veröffentlichung von Mitgliedern oder Beteiligungsquoten
  • Kein Rückschluss auf Vermögenswerte aus dem Register
  • Getrennte Sphäre für Verträge, Konten und Beteiligungen

Was die Struktur ausdrücklich nicht leistet

Gegenüber Behörden ist die LLC vollständig transparent – und das ist beabsichtigt. Wir richten keine Struktur ein, deren Zweck die Verkürzung von Steuern oder das Verbergen von Einkünften wäre. Jede von uns betreute Gesellschaft wird so geführt, dass sie einer Betriebsprüfung standhält.

  • Die Beteiligung wird nach § 138 Abs. 2 AO dem Finanzamt angezeigt
  • Der IRS erhält jährlich Form 5472 mit allen Related-Party-Transaktionen
  • Banken erhalten im KYC-Verfahren die vollständige Eigentümerkette
  • Einkünfte der LLC gehören in die deutsche Einkommensteuererklärung
  • Auskunftsersuchen und internationaler Informationsaustausch bleiben unberührt

Wer Vermögen vor dem Finanzamt verbergen will, ist bei uns falsch – wir lehnen solche Mandate ab.

Datensparsamkeit als Arbeitsprinzip

Wo eine Adresse verlangt wird, verwenden wir standardmäßig die Adresse des Registered Agent. Die Privatanschrift setzen wir nur dort ein, wo sie gesetzlich zwingend ist – etwa im SS-4-Antrag gegenüber dem IRS oder in der KYC-Prüfung der Bank. Dieses Prinzip ist in unserer internen Arbeitsanweisung festgeschrieben und wird bei jeder Gründung geprüft.

BOI / FinCEN: der Stand wird datiert dokumentiert

Die Meldepflicht zum Beneficial Ownership Information Report war in den vergangenen Jahren mehrfach in Bewegung. Wir buchen sie deshalb nicht pauschal mit, sondern prüfen den Stand jährlich je Akte und halten Prüfdatum und Ergebnis fest. So ist jederzeit belegbar, auf welcher Rechtslage eine Entscheidung beruhte.

Häufige Fragen

Ist eine LLC in Wyoming anonym?

Gegenüber der Öffentlichkeit weitgehend ja, gegenüber Behörden und Banken nein. Register veröffentlichen keine Mitglieder; Finanzamt, IRS und Bank kennen die Eigentümerkette vollständig.

Muss ich die Beteiligung dem Finanzamt melden?

Ja. Ab 10 % Beteiligung besteht die Anzeigepflicht nach § 138 Abs. 2 AO. Die Frist beträgt 14 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums; intern arbeiten wir mit zwei Monaten Vorlauf.

Kann ich die Struktur nutzen, um Vermögen vor einem Gläubiger zu verstecken?

Nein. Vermögensverschiebungen zulasten von Gläubigern sind anfechtbar und können strafbar sein. Die Struktur dient der Vorsorge, nicht der Vereitelung berechtigter Ansprüche.

Nächster Schritt

Das Aufnahmeformular dauert rund zehn Minuten. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns mit einer klaren Einschätzung – unverbindlich.

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