Öffentlich sichtbar
Firmierung, Bundesstaat, Registered Agent
Nicht öffentlich
Member, Beteiligung, Vermögen (z. B. Wyoming)
Behörden sehen alles
§ 138 AO, Form 5472, Bank-KYC
Nicht möglich
Verschweigen von Einkünften oder Vermögen
Was die Struktur tatsächlich leistet
In Bundesstaaten wie Wyoming veröffentlicht das Register weder die Gesellschafter noch die Beteiligungsquoten. Nach außen sichtbar sind die Firmierung, der Bundesstaat, das Gründungsdatum und der Registered Agent. Wer aus reiner Neugier – oder mit wirtschaftlichem Eigeninteresse – recherchiert, findet keinen Namen und keine Privatanschrift.
Das ist kein Selbstzweck. Es verhindert, dass Geschäftspartner, Wettbewerber, Prozessgegner oder Datenhändler aus einem öffentlichen Register ableiten können, welche Werte wo gehalten werden. Genau das ist in Deutschland bei Handelsregister und Transparenzregister anders.
- Registered-Agent-Adresse ersetzt in aller Regel die Privatanschrift
- Keine Veröffentlichung von Mitgliedern oder Beteiligungsquoten
- Kein Rückschluss auf Vermögenswerte aus dem Register
- Getrennte Sphäre für Verträge, Konten und Beteiligungen
Was die Struktur ausdrücklich nicht leistet
Gegenüber Behörden ist die LLC vollständig transparent – und das ist beabsichtigt. Wir richten keine Struktur ein, deren Zweck die Verkürzung von Steuern oder das Verbergen von Einkünften wäre. Jede von uns betreute Gesellschaft wird so geführt, dass sie einer Betriebsprüfung standhält.
- Die Beteiligung wird nach § 138 Abs. 2 AO dem Finanzamt angezeigt
- Der IRS erhält jährlich Form 5472 mit allen Related-Party-Transaktionen
- Banken erhalten im KYC-Verfahren die vollständige Eigentümerkette
- Einkünfte der LLC gehören in die deutsche Einkommensteuererklärung
- Auskunftsersuchen und internationaler Informationsaustausch bleiben unberührt
Wer Vermögen vor dem Finanzamt verbergen will, ist bei uns falsch – wir lehnen solche Mandate ab.
Datensparsamkeit als Arbeitsprinzip
Wo eine Adresse verlangt wird, verwenden wir standardmäßig die Adresse des Registered Agent. Die Privatanschrift setzen wir nur dort ein, wo sie gesetzlich zwingend ist – etwa im SS-4-Antrag gegenüber dem IRS oder in der KYC-Prüfung der Bank. Dieses Prinzip ist in unserer internen Arbeitsanweisung festgeschrieben und wird bei jeder Gründung geprüft.
BOI / FinCEN: der Stand wird datiert dokumentiert
Die Meldepflicht zum Beneficial Ownership Information Report war in den vergangenen Jahren mehrfach in Bewegung. Wir buchen sie deshalb nicht pauschal mit, sondern prüfen den Stand jährlich je Akte und halten Prüfdatum und Ergebnis fest. So ist jederzeit belegbar, auf welcher Rechtslage eine Entscheidung beruhte.
Häufige Fragen
Ist eine LLC in Wyoming anonym?
Gegenüber der Öffentlichkeit weitgehend ja, gegenüber Behörden und Banken nein. Register veröffentlichen keine Mitglieder; Finanzamt, IRS und Bank kennen die Eigentümerkette vollständig.
Muss ich die Beteiligung dem Finanzamt melden?
Ja. Ab 10 % Beteiligung besteht die Anzeigepflicht nach § 138 Abs. 2 AO. Die Frist beträgt 14 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums; intern arbeiten wir mit zwei Monaten Vorlauf.
Kann ich die Struktur nutzen, um Vermögen vor einem Gläubiger zu verstecken?
Nein. Vermögensverschiebungen zulasten von Gläubigern sind anfechtbar und können strafbar sein. Die Struktur dient der Vorsorge, nicht der Vereitelung berechtigter Ansprüche.
Nächster Schritt
Das Aufnahmeformular dauert rund zehn Minuten. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns mit einer klaren Einschätzung – unverbindlich.