Rechtsform
Limited Liability Company (LLC)
Haftung
grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt
Gesellschafter
Member (einer oder mehrere)
US-Besteuerung
standardmäßig transparent (Disregarded Entity / Partnership)
Die LLC in einem Satz
Eine LLC ist eine nach dem Recht eines einzelnen US-Bundesstaates gegründete Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter (Member) für Verbindlichkeiten der Gesellschaft grundsätzlich nicht persönlich haften. Es gibt kein US-weites LLC-Gesetz: Maßgeblich ist immer der LLC Act des Gründungsstaates – in Wyoming, Delaware oder New Mexico gelten unterschiedliche Detailregeln.
Gegründet wird sie durch Einreichung der Articles of Organization (in manchen Staaten: Certificate of Formation) beim Secretary of State. Ab Eintragung existiert die Gesellschaft. Das Innenverhältnis regelt nicht das Gesetz, sondern das Operating Agreement – ein privatschriftlicher Vertrag, der nicht im Register veröffentlicht wird.
Warum die LLC keine GmbH ist
Die Haftungsbegrenzung wirkt ähnlich, die Struktur ist es nicht. Eine LLC kennt kein gesetzliches Mindestkapital, keine notarielle Beurkundung, keine Handelsregisterpublizität im deutschen Sinn und keine gesetzlich vorgeschriebene Organstruktur. Sie kann von den Membern selbst geführt werden (member-managed) oder von einem bestellten Manager (manager-managed).
Der wichtigste Unterschied liegt in der Besteuerung: Eine GmbH ist immer eigenständiges Steuersubjekt. Eine LLC ist es nur, wenn sie es ausdrücklich wählt. Standardmäßig wird eine Ein-Personen-LLC vom IRS steuerlich ignoriert – sie gilt als Disregarded Entity und alle Einkünfte werden dem Member zugerechnet.
- kein Mindestkapital, keine Notarpflicht bei der Gründung
- Innenverhältnis frei gestaltbar über das Operating Agreement
- keine Bilanzveröffentlichung wie im deutschen Bundesanzeiger
- steuerliche Behandlung ist wählbar, nicht vorgegeben
Wie Deutschland eine LLC einordnet
Die deutsche Finanzverwaltung prüft im sogenannten Rechtstypenvergleich, ob eine ausländische Gesellschaft eher einer Kapital- oder einer Personengesellschaft entspricht. Kriterien sind unter anderem Geschäftsführung, Haftung, Übertragbarkeit der Anteile, Gewinnverteilung und Kapitalaufbringung. Das Ergebnis hängt von der konkreten Ausgestaltung des Operating Agreements ab – nicht vom Namen der Rechtsform.
Praktische Folge: Ein und dieselbe Rechtsform kann in Deutschland als Kapitalgesellschaft oder als Personengesellschaft behandelt werden. Deshalb ist das Operating Agreement kein Formular, das man irgendwo herunterlädt, sondern ein Dokument mit steuerlicher Wirkung.
Wir gestalten Standardfälle bewusst so, dass die Einordnung eindeutig und dokumentiert ist – und halten die Begründung in Ihrer Akte fest.
Wofür eine LLC in der Praxis genutzt wird
- als ruhende Backup-Struktur außerhalb einer einzigen Rechtsordnung
- als Vertragspartner für internationale Kunden und Plattformen
- als Holdinggefäß für Beteiligungen oder digitale Assets
- als Rahmen für Einnahmen aus Software, Lizenzen oder Beratung mit US-Bezug
Was eine LLC nicht ist: ein Werkzeug zur Steuerersparnis. Wer in Deutschland ansässig ist, bleibt hier steuerpflichtig – die LLC ändert daran nichts.
Häufige Fragen
Brauche ich für eine LLC einen US-Wohnsitz oder eine Greencard?
Nein. Weder Staatsangehörigkeit noch Wohnsitz in den USA sind Voraussetzung. Erforderlich sind ein Registered Agent im Gründungsstaat und – für praktisch alles Weitere – eine EIN.
Ist die LLC eine Kapitalgesellschaft?
Aus US-Sicht ist sie eine eigene Kategorie mit wählbarer Besteuerung. Aus deutscher Sicht wird sie im Rechtstypenvergleich eingeordnet und kann je nach Ausgestaltung als Kapital- oder Personengesellschaft gelten.
Haftet der Member wirklich nie persönlich?
Grundsätzlich nicht – aber die Haftungstrennung setzt voraus, dass Vermögen, Konten und Verträge sauber getrennt sind. Wer die LLC wie ein Privatkonto behandelt, riskiert den Durchgriff.
Nächster Schritt
Das Aufnahmeformular dauert rund zehn Minuten. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns mit einer klaren Einschätzung – unverbindlich.