Schritt 1
Beschluss der Member (Written Consent)
Schritt 2
Articles of Dissolution beim Secretary of State
Schritt 3
Final Return inkl. Form 5472 für das letzte Jahr
Schritt 4
Konten schließen, Agent kündigen, § 138 AO melden
Der geordnete Weg
Zuerst beschließen die Member die Auflösung. Dann werden Verbindlichkeiten beglichen und das verbleibende Vermögen verteilt. Erst danach wird die Auflösung beim Bundesstaat eingereicht. Parallel läuft die steuerliche Schlussmeldung: Auch im Jahr der Auflösung ist Form 5472 mit Pro-forma 1120 einzureichen, gekennzeichnet als Final Return.
Was passiert, wenn man nichts tut
- der Bundesstaat erhebt weiter Annual-Report-Gebühren und Säumniszuschläge
- irgendwann folgt die administrative Auflösung – ohne steuerliche Wirkung
- die IRS-Meldepflicht bleibt bestehen; 25.000 USD Bußgeld je Jahr sind möglich
- eine erneute Gründung in demselben Staat wird durch offene Posten blockiert
Administrative Dissolution ist kein sauberer Abschluss. Sie beendet die Registrierung, nicht die Pflichten.
Die deutsche Seite nicht vergessen
Auch die Veräußerung oder Aufgabe einer Beteiligung ist nach § 138 Abs. 2 AO mitteilungspflichtig. Wir nehmen die Schlussmeldung deshalb als eigene Aufgabe in den Auflösungsprozess auf – zusammen mit der Archivierung aller Unterlagen für die Aufbewahrungsfristen.
Häufige Fragen
Kann ich die LLC einfach ruhen lassen statt sie zu schließen?
Ja – aber „ruhen“ heißt gepflegt weiterlaufen: Agent, Annual Report und Form 5472 bleiben fällig. Genau dafür gibt es das Compliance-Paket.
Wie lange dauert die Auflösung?
Der Registerteil meist wenige Wochen. Der steuerliche Abschluss endet erst mit dem Final Return für das letzte Wirtschaftsjahr.
Nächster Schritt
Das Aufnahmeformular dauert rund zehn Minuten. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns mit einer klaren Einschätzung – unverbindlich.